Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger in Dortmund?
Erstmalig in Deutschland beschloss der Stadtrat von Schwerin am 26.11. 2024 mit deutlicher Mehrheit, für Bürgergeld-Empfänger die Arbeitspflicht einzuführen.
Ziel der Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte insbesondere anerkannte Asylbewerber durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern.
Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen, z.B. in den Tätigkeitsfeldern
- Öffentliche Einrichtungen
- Soziales
- Vereine
- Kindertagesstätten
- Schule
- Kinder und Jugend
- Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz
Die Liste der Tätigkeitsfelder ist offen und muss durch konkrete Aufgaben ergänzt werden.
Beispielsweise im Tätigkeitsfeld 1, Öffentliche Einrichtungen:
So können als konkrete Aufgabe Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Reinigung von Allgemeinflächen in Asylbewerber-Unterkünften und des Unterkunftsumfeldes sowohl bei Gemeinschafts- wie auch Einzelunterkünften eingerichtet werden.
Unter https://kommunal.de/stadt-beschliesst-arbeitspflicht-fuer-buergergeld-empfaenger berichtet die Zeitschrift KOMMUNAL ausführlich über dieses Vorgehen.
Den entsprechenden Antrag incl. Begründung und Beschluss finden Sie unter https://bis.schwerin.de/to0050.asp?__ktonr=123537
Stimmen Sie ab, ob dieses Modell auch in Dortmund eingeführt werden soll!